Die rheinland-pfälzischen Koalitionsfraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP haben einen Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Wiederaufbaus der zerstörten Gebiete im Ahrtal in den Landtag eingebracht. Dazu äußert sich der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im rheinland-pfälzischen Landtag, Steven Wink. Lesen Sie im Folgenden die gesamte Pressemitteilung.
Pressemitteilung Nr. 07/2022 - Mainz, den 16.02.2022
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Koalitionsfraktionen wollen Wiederaufbau im Flutgebiet des Ahrtals beschleunigen Steven Wink: Betroffene Kommunen werden von Bürokratie entlastet
Mainz. Die rheinland-pfälzischen Koalitionsfraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP haben am heutigen Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Wiederaufbaus der zerstörten Gebiete im Ahrtal in den Landtag eingebracht. Ziel ist es, durch gesetzliche Änderungen die betroffenen Kommunen in die Lage zu versetzen, die notwendigen Aufträge an Generalunternehmer vergeben zu können. Nach der bisherigen Rechtslage wäre für jeden einzelnen Bauauftrag eine separate Ausschreibung und ein eigenes Vergabeverfahren erforderlich. Durch die angestrebten Änderungen im Mittelstandsförderungsgesetz werden die Kommunen im Ahrtal von bürokratischen Hürden befreit. Durch das Vorhaben der Ampelkoalition kann der Wiederaufbau im Ahrtal schneller vorangetrieben werden. Dazu sagt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im rheinland-pfälzischen Landtag, Steven Wink:
„Der schnelle Wiederaufbau des Flutgebiets im Ahrtal ist von zentraler Bedeutung. Wir geben den von der Katastrophe im vergangenen Juli betroffenen Kommunen Möglichkeiten an die Hand, Straßen, Brücken sowie öffentliche Gebäude schnellstmöglich bauen und sanieren zu können. Dazu versetzen wir die Behörden vor Ort in die Lage, die notwendigen Aufträge an Generalunternehmer zu vergeben.
Die bisher vorgesehenen Einzelaufträge bei öffentlichen Bauvorhaben sind unter normalen Umständen zweckmäßig und sinnvoll, stoßen aber in der absoluten Ausnahmesituation nach der Flutkatastrophe an die Grenzen ihrer Praktikabilität. Die regulären Vergabeverfahren würden den Wiederaufbau unverhältnismäßig verzögern und in einer angespannten Situation die kommunalen Verwaltungen im Ahrtal vor einen derzeit kaum zu leistenden bürokratischen Aufwand stellen.
Klar ist aber auch: Die Ausnahmen von den bestehenden Regelungen des Mittelstandsgesetzes sollen auf das Ahrtal beschränkt und zeitlich begrenzt bleiben. Auch in Zukunft wollen wir, dass unsere leistungsfähige mittelständische Wirtschaft bei der öffentlichen Auftragsvergabe zum Zuge kommt.“
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