Landtag beschließt neues Nahverkehrsgesetz

Mainz/Südwestpfalz. Der rheinland-pfälzische Landtag hat gestern, am 28. Januar 2021, das neue Nahverkehrsgesetz beschlossen. Dazu äußert sich der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz und Vorsitzender der FDP Südwestpfalz, Steven Wink.

 

Lesen Sie im Folgenden die gesamte Pressemitteilung.

 

 

 

 

 

 

Pressemitteilung

vom 29.01.2021

 

 

Pressekontakt:

 

Steven Wink, MdL

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Landtag beschließt neues Nahverkehrsgesetz

Steven Wink: ÖPNV in der Südwestpfalz wird einfacher, kundenfreundlicher und digitaler

 

Mainz/Südwestpfalz. Der rheinland-pfälzische Landtag hat gestern, am 28. Januar 2021, das neue Nahverkehrsgesetz beschlossen. Dazu sagt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, Steven Wink: 

„Mit dem neuen Nahverkehrsgesetz wird der ÖPNV auch in der Südwestpfalz grundlegend reformiert: einfacher, kundenfreundlicher, digitaler. In Zukunft werden die Menschen ÖPNV aus einer Hand bekommen. Mit einem einzigen digitalen Ticket vom Dynamikum in Pirmasens zum Rosengarten in Zweibrücken oder in das Schuhmuseum in Hauenstein. Unabhängig davon, ob Zug, Bus, Car-Sharing oder Rad genutzt wird. Der ÖPNV soll aus einem Guss sein und in seiner Attraktivität gesteigert werden. 

Durch eine verbesserte Verzahnung der einzelnen Fahrpläne wird das Reisen mit dem ÖPNV auch über längere Strecken erheblich attraktiver. Damit eröffnen wir ganz neue Chancen. Die Reise beginnt in der Südwestpfalz und endet am anderen Ende von Rheinland-Pfalz. Das alles wird mit einem einzigen Ticket möglich sein. 

Gleichzeitig verschlanken wir die Strukturen im Nahverkehr deutlich. Zukünftig werden sich zwei Zweckverbände um die Koordination des Bus- und Bahnverkehrs in Rheinland-Pfalz kümmern. Die Kommunen behalten dabei in den Zweckverbänden ihre starke Stimme. So wird in Zukunft der ÖPNV attraktiver für alle Menschen gestaltet. Die Auswahl des Wohnortes soll nicht von den Mobilitätsmöglichkeiten abhängen. Mit einem besseren ÖPNV wird die Südwestpfalz noch liebens- und lebenswerter.

 

Es sei auch erwähnt, dass der dazugehörige Landesnahverkehrsplan gemeinsam mit den Kommunen erstellt wird. Darin werden Mindeststandards beschlossen, welche dann die Pflichtaufgabe darstellen. Erst nach einer 2/3 Mehrheit der Ausschüsse, in welchen die Kommunen vertreten sind, wird dieser Plan zur Rechtsverordnung und Pflichtaufgabe. Die Diskussion um die Aussage „Das Land bestellt und die Kommunen zahlen“ ist dadurch widerlegt. Und auch die Aussage „Ärmere Kommunen erhalten einen schlechteren ÖPNV“ ist nicht korrekt, weil Kommunen deren Model unter den Mindeststandards liegt, finanzielle Mittel zur Anhebung dieser erhalten“, so Wink. 



 

 

 

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