Wink stellt die Position der Koalition klar da: Die Mittelrheinbrücke stellt in den Augen der Koalition ein kommunales Projekt dar.
Darüberhinaus informiert Wink darüber, dass ein Raumordnungsverfahren erst eingeleitet werden kann, sobald klar ist, wer Bauträger der Brücke ist.
Die CDU stellt sich gegenüber einer Klassifizierung als Kommunalprojekt immer noch quer, obwohl es durch die Kreise lange Jahre selbst als ein solches beworben wurde.
Lesen Sie im Folgenden die gesamte Pressemitteilung.
Pressemitteilung Nr. 41/2017 - Mainz, den 31.05.2017
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Regierungskoalition bekennt sich zur Mittelrheinbrücke als kommunales Projekt Steven Wink: Planungen für eine kommunale Brücke könnten sofort beginnen
Mainz. Die Koalitionsfraktionen haben heute, am 31. Mai 2017, einen Antrag in den Landtag eingebracht, in dem sie sich klar zum Bau einer Mittelrheinbrücke als kommunales Projekt aussprechen. Dazu sagt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, Steven Wink:
„Die Koalitionsfraktionen bekennen sich zum Bau einer Mittelrheinbrücke als kommunales Projekt. Dies haben wir heute mit unserem Antrag in Landtag deutlich unterstrichen. Anders als von der Opposition behauptet, besteht kein Zweifel daran, dass wir das Projekt Mittelrheinbrücke zum Nutzen der Region realisieren wollen.
Das Raumordnungsverfahren zum Bau der Mittelrheinbrücke kann erst dann eingeleitet werden, wenn klar ist, wer der Bauträger der Brücke ist. Es wäre schlicht unverantwortlich, 700.000 Euro für ein Raumordnungsverfahren für eine Brücke auszugeben, die derzeit einzig und alleine aufgrund der Blockadehaltung eines einzelnen Landrats keine Chance hat, gebaut zu werden. Zu diesem Ergebnis kommt auch eine jüngst vom Wissenschaftlichen Dienst des Landtags vorgelegte Stellungnahme.
Dass es sich bei der Mittelrheinbrücke um ein kommunales Projekt handeln muss, ist hinreichend dargestellt. Eine Verkehrszählung im Jahr 2009 hat ergeben, dass von täglich 7.000 Fahrzeugen 4.000 dem kommunalen Verkehr zuzuordnen sind. Die Brücke als Landesbrücke zu kategorisieren, würde dazu führen, dass zusätzlicher Durchgangsverkehr durch das Mittelrheintal geleitet werden würde. Ebenso müsste sich eine Landesbrücke in die 400 Projekte im Landesstraßenbauprogramm einordnen, deren Priorität sich an der Kosten-Nutzen-Bewertung orientiert. Aufgrund der zu erwartenden, vergleichsweise geringen Verkehrszählungen und vergleichbar hohen Baukosten wäre ein Baubeginn lange Zeit hinweg nicht absehbar.
Über viele Jahre haben beide Kreise, der Rhein-Lahn-Kreis wie auch der Rhein-Hunsrück-Kreis, für eine Mittelrheinbrücke als kommunales Projekt geworben. Davon möchte man heute in der CDU scheinbar nichts mehr wissen. Statt sich für die Interessen der Menschen und der Unternehmen in der Region einzusetzen und alles dafür zu unternehmen, den Bau der Brücke schnellstmöglich zu realisieren, blockiert die CDU aus taktischen Gründen die weiteren Planungen. Das Projekt Mittelrheinbrücke kann als kommunale Brücke sofort begonnen werden.“
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